Hauskauf in Asturien / Nordspanien
Hans Bangerter

 

Keine Angst vor Bürokratie und Formalitäten!

Im Internet und in der Literatur findet sich eine große Menge gutgemeinter Ratschläge, was alles beim Hauskauf in Spanien zu beachten ist. Es ist auch wirklich wichtig, sich mit dieser trockenen Materie zu befassen und sich ein wenig in das für uns so ungewohnte spanische Rechtsverständnis bezüglich Grundbesitz hineinzudenken. Abgesehen von unserer Linkseite möchte ich Sie deshalb hier auf einen speziellen Link hinweisen, wo Sie alles Wichtige dazu finden können:

www.auswandern.com/Hauskauf_und_Hausbau.8.0.html

Aber gleichzeitig möchte ich eine dringende Empfehlung aussprechen: Lassen Sie sich durch all diese Hinweise und Warnungen nicht verrückt machen. Nach der Lektüre solcher Tipps kann man nämlich leicht den Eindruck gewinnen, dass ein Immobilienerwerb in Spanien so kompliziert sei, dass er eigentlich gar nicht zu bewerkstelligen geht, und wenn man sich doch darauf einlässt, wird man übers Ohr gehauen, ist sein Geld los - das Haus hat man aber auch nicht.

Dagegen muss festgehalten werden: Die übergroße Mehrheit der sehr vielen Deutschen und anderen Ausländer, die in Spanien in den vergangenen Jahrzehnten eine Immobilie gekauft haben, hat keine rechtlichen Probleme damit. Es sind ein paar Routineabläufe, am Ende sind Sie vollkommen rechtmäßiger Eigentümer Ihres neuen Hauses oder Grundstücks, und basta.

Um Ihnen etwas die Angst vor den Formalitäten zu nehmen, hier eine stichwortartige Aufzählung der notwendigen sechs Schritte, ohne in Einzelheiten zu gehen:

1. Besorgung einer N.I.E. (Ausländer-Identifikations-Nummer)
2. Einrichtung eines Bankkontos vor Ort und Bereitstellung einer Summe, die mindestens für einen Vorvertrag (Anzahlung) ausreicht.
3. Besorgung eines Grundbuchauszugs des gewünschten Objekts zur Klarstellung, dass der Verkäufer identisch ist mit dem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. (Schon im Vorfeld sollte mit dem Verkäufer abgeklärt werden, dass dies zutrifft, damit er es ggf. noch erledigen kann. Es ist nämlich rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben.)
4. Klarstellung, dass das im Grundbuchauszug beschriebene Objekt in Lage, Größe und Grenzverlauf identisch ist mit dem gewünschten Kaufobjekt.
5. Abschluss des Kaufvertrags vor dem Notar.
6. Eintragung ins Grundbuch.

Ob Sie, je nach Ihren Sprach- und Landeskenntnissen, Hilfe für diese Schritte benötigen, werden Sie am besten selbst beurteilen können. Wir werden versuchen, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Grundbuchamt Llanes

Grundbuchamt Llanes

Das spanische Küstengesetz

Zum Schutz der spanischen Küsten und Strände vor Bebauungswildwuchs und zur Gewährleistung des öffentlichen Zugangs zu ihnen gibt es seit 1988 das "Gesetz der Küsten" (ley de costas). Es legt u.a. fest, dass auf einem 100 m (im Stadtgebiet manchmal auch nur 20 m) breiten Streifen, der 6 m hinter der Abrisskante der Steilküste bzw. hinter der Endlinie der längsten Wellen beginnt (die "Schutzzone"), Privatgebäude nur dann bestehen und im Privatbesitz verbleiben dürfen, wenn für sie schon vor 1988 Baugenehmigung bestand. Neubauten sind nicht erlaubt. In der "Zone des öffentlichen Eigentums" direkt am Strand sind die Vorschriften noch strenger. (Aktuelle Ergänzung am 02.02.09: Die Regelungen für diese "Zone des öffentlichen Eigentums" sollen durch eine Ergänzung des "Gesetzes zur Seeschifffahrt" abgeschwächt werden.)

Zur Umsetzung des Gesetzes ist die behördliche Festlegung der jeweiligen Zonen ("deslinde") notwendig. Das ist in Asturien (Stand 31.07.08) zu 90 % geschehen. Aufgrund der Zonenfestlegungen hat es in jüngster Zeit einige Beunruhigung besonders auch bei deutschen und britischen Hausbesitzern gegeben. Bei Kauf eines Hauses oder Grundstücks in Küstennähe ist unbedingt darauf zu achten, in welcher Zone es liegt, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Auch hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.

Sie werden also kein Haus direkt am Strand kaufen können. Aber das Gesetz verhindert andererseits die Zubetonierung der Küste und sichert den freien Zugang für jedermann. In einigen Gebieten Spaniens hat es in dieser Hinsicht Bestechungsskandale und illegale Bauten gegeben. Der asturischen Küste ist die Einhaltung des Gesetzes wohltuend anzusehen.

* Kein zurzeit von uns angebotenes Haus ist vom Küstengesetz in irgend einer Form betroffen! *

Folgendes Video zeigt sehr eindringlich, warum es auch gar nicht besonders ratsam ist, in vorderster Küstenfront ein Haus zu besitzen: Wintersturm in Ost-Asturien. Lieber "in zweiter Reihe" wohnen und die Küste im Sommer zum Baden und im Winter zum Spazierengehen nutzen ...

Landkreis Llanes, die Küste zwischen Barro (ganz links) und Naves (ganz rechts).
In der Mitte die Strände von Niembro, Torimbia und San Antolín.

                                                   nach oben

StartseiteHäuser bis 400.000 €Häuser über 400.000 €Denkmalgeschützte Villa oberhalb der SteilküsteModerne Villa oberhalb der SteilküsteAbrisshäuserWie wir arbeitenWir über uns * Asturien kennen lernenFormalitäten beim Hauskauf * Das spanische KüstengesetzAnreiseLinks von InteresseKontakt und Impressum
- Kostenfrei und persönlich betreut -